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Gefährdungsbeurteilung im Schuldienst - Teil 2

Beteiligung und Mitbestimmung der Personalräte

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wichtigsten Handlungsfelder für Personalrätinnen und Personalräte. Die Gefährdungsbeurteilung, die in § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) an der Spitze der konkreten Arbeitgeberpflichten steht, ist die Basis für eine an den realen Sicherheits- und Gesundheitsproblemen anknüpfende Arbeitsschutzpolitik. Ziel dieser zweiteiligen Seminarreihe ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Personalräte im Schuldienst aufzuzeigen und Kenntnisse über die Rechte und Pflichten bei der Erstellung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie der Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen zu vermitteln. Die Teilnehmenden erwerben im Zuge des Seminars Handlungskompetenzen für die Initiierung, Begleitung und Durchsetzung einer Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Programm:

A. Rückblick Teil 1
* Gefährdungsbeurteilung als Basis systematischer Prävention
* Verantwortungszuweisung: Der Arbeitgeber als Adressat der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
* Wo bleibt der Personalrat?

B. Arbeits- und Gesundheitsschutz als Handlungsfeld des Personalrats - Überblick
* Aufgaben
* Informationsrechte
* Mitwirkungsrechte
* Mitbestimmungsrechte
* Föderalismus: Länderspezifische Unterschiede

C. Verantwortungsdiffusion? (I): Rollen der Betriebsärzt:innen bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit
* Unabhängige Beratung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
* DGUV Vorschrift 2 und Mitbestimmung bei der Arbeitsplanung (Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung)

D. Verantwortungsdiffusion? (II): Dualismus von Schulhoheitsträger und (kommunalem) Schulträgern
* Gegenstände der Mitbestimmung: Was darf / muss die Dienststelle entscheiden?
* Auflösung der arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung durch Normen des Schulverwaltungsrechts?

E. Verantwortungsdiffusion? (III): Gefährdungsbeurteilung und Stufenvertretung
* Fokus der Mitbestimmung: Entscheidungen der Dienststelle des jeweiligen Personalrats
* Originäre Entscheidungszuständigkeiten auf den Stufen der Personalvertretung?
* Heranziehen bzw. Abgabe der Zuständigkeit für Entscheidungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbes. zur Gefährdungsbeurteilung?

F. Möglichkeiten und Grenzen für Initiativen zur Durchsetzung (mitbestimmter) Maßnahmen
* Grundsätzliches zum Initiativrecht des Personalrats
* Die Rechtsprechung des BVerwG zur Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Folgen für präventive Initiativen des Personalrats
* Landesspezifische Besonderheiten

G. Gemeinsame Erarbeitung konkreter Initiativen zu Problemlagen aus dem Kreis der Teilnehmenden


Referent: Ulrich Faber ist Rechtsanwalt in Bochum mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, (Schwer)behindertenrecht, Technikrecht, Datenschutzrecht.

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Ende
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lea bildungsgesellschaft
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