Die Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP sowie die dbb Tarifunion hatten sich auf die Arbeitgeber zubewegt. Eine Einigung wäre bei einer Lohnsteigerung von 2,5 Prozent und einem Prozent für strukturelle Maßnahmen bei einer einjährigen Laufzeit möglich gewesen.
Die Arbeitgeber boten jedoch lediglich ein Volumen von 1,5 Prozent für zwei Jahre an, wovon allein ein Prozent in eine Erhöhung des Leistungsentgelts fließen sollte. Mit den restlichen 0,5 Prozent sollen Lohnsteigerung, Einmalzahlung und strukturelle Elemente finanziert werden.
„Das Leistungsentgelt auszuweiten, ist für uns nicht akzeptabel. Wenn es schon vergleichsweise wenig Geld zu verteilen gibt, muss dies allen Beschäftigten zugute kommen", erklärte Schaad. Sie betonte, dass die Bewährungsaufstiege wieder eingeführt müssten. Durch das Aussetzen der Aufstiegsregelungen, bis eine neue Entgeltordnung ausgehandelt worden sei, hätten viele Beschäftigte seit 2005 Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.
Darüber hinaus forderte Schaad die Fortsetzung des Altersteilzeittarifvertrages, der Ältere entlaste und Jüngeren den Einstieg in den Beruf ermögliche.
Tarifinfo Nr. 5 vom 12.02.10
// "Tarifvertragsparteien rufen gemeinsam die Schlichtung an"
Bedingung der Arbeitgeber: Aufstockung des Leistungsentgelts
Auch in der dritten Verhandlungsrunde am 10./11. Februar haben die Arbeitgeber weiter blockiert. Hartnäckig bestehen sie auf einer Aufstockung der Mittel für das Leistungsentgelt. Offensichtlich wollen die Arbeitgeber das wenige Verteilbare nicht für alle, sondern als Nasenprämien für wenige verwenden.
Dennoch haben sie sich zu einzelnen Elementen positioniert. Im Klartext heißt das: 1,5 Prozent in zwei Schritten (2010 ein Prozent, 2011 ein halbes Prozent) bei einer Laufzeit von 24 Monaten, wobei ein Prozent davon zur Aufstockung des Leistungstopfs verwendet werden soll. Aus dem restlichen halben Prozent sollen strukturelle Maßnahmen finanziert werden. Im Endergebnis hieße das, dass die Entgelterhöhung ausschließlich der Aufstockung des Leistungstopfs zugute käme. Mit ernsthaften Verhandlungen hat das nichts mehr zu tun. Die Arbeitgeber wollen sich damit nur für die Schlichtung eine günstige Ausgangsposition verschaffen und verhindern, dass sie in der Öffentlichkeit als Blockierer dastehen.
Von den Gewerkschaften wurde alles versucht, um am 11. Februar in freien Verhandlungen noch zu einen Kompromiss zu kommen. Dazu haben sie eine lineare Entgelterhöhung und eine soziale Komponente im Gesamtumfang von 2,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und strukturelle Elemente im materiellen Umfang von ca. einem Prozent ins Gespräch gebracht. Die Arbeitgeber lehnten ab. In dieser Situation blieb den Gewerkschaften nichts anderes übrig als das Scheitern der Verhandlungen zu erklären.
Prozessvereinbarung zu Eingruppierungsverhandlungen
Bewegung hat sich bei den Arbeitgebern zu den strukturellen Elementen der Gewerkschaftsforderungen angedeutet. Es soll eine verbindliche Prozessvereinbarung zu den Verhandlungen für ein neues Eingruppierungsrecht zum TVöD geben.
Arbeitgeber wollen Aufstiege „abkaufen“
Im Hinblick auf die von den Gewerkschaften geforderte Wiedereinführung der Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege haben Bund und kommunale Arbeitgeber signalisiert, dass alle seit dem 1. Oktober 2005 neu eingestellten Beschäftigten in den Entgeltgruppen 2 bis 8 im Jahr 2010 einen Ausgleich für die weggefallenen Aufstiege erhalten könnten. Wie hoch ein solcher pauschalierter Ausgleich ausfallen könnte, ließen sie jedoch offen. Die Arbeitgeber meinen, dass die Beschäftigten damit das erhalten würden, was sie wegen der verzögerten Eingruppierungsverhandlungen in Verbindung mit den weggefallenen Aufstiegen verloren hätten.
Doppelrolle der Arbeitgeber bei Altersteilzeit
Bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit schlüpften die Arbeitgeber in die Rolle des Gesetzgebers und lehnten eine Verlängerung des Tarifvertrages zur Altersteilzeitarbeit als politisch nicht opportun ab. Andererseits sitzt ihnen jedoch auch das Arbeitgeberhemd näher als die Jacke der Politik. Deshalb soll für Bereiche mit Personalabbau die Altersteilzeitarbeit möglich sein - allerdings ohne Rechtsanspruch und ohne die im Altersteilzeittarifvertrag geregelte Aufstockung auf mindestens 83 Prozent des Entgelts, das im Berechnungszeitraum vor Beginn der Altersteilzeitarbeit erreicht wurde. Das alles ginge aber nur, wenn es andererseits materielle Anreize für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit gebe, weil nur so künftige personelle Engpässe bei den „Erfahrungsträgern“ verhindert werden könnten. Dieses Kombimodell wird freundlich als „Falter“ bezeichnet, dessen zwei Flügel untrennbar zusammengehören. Es bedeutet Flexible Altersrente.
Schlichtung
Die Tarifvertragsparteien werden nach dem Scheitern der Verhandlungen die Schlichtung anrufen. In der Schlichtungskommission ist die GEW mit Ilse Schaad vertreten. Stimmberechtiger Schlichter ist der von den Gewerkschaften vorgeschlagene langjährige ehemalige Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg. Der von den Arbeitgebern vorgeschlagene Schlichter, der dieses Mal nicht stimmberechtigt ist, ist der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen, Georg Milbradt. Die Schlichtung wird am 18. Februar beginnen. Für den 24. oder 25. Februar ist aller Voraussicht nach die Schlichtungsempfehlung zu erwarten. Danach werden die Verhandlungen am 27./28.2. fortgesetzt.
Während der Schlichtung besteht Friedenspflicht. Die Gewerkschaften wollen alles daransetzen, um in der Schlichtung einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen.