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Tarifvertrag der Länder

Am 1. November 2006 trat der der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft. Er gilt für die Beschäftigten der Länder - mit Ausnahme von Berlin und Hessen, wo es inzwischen eigene Tarifverträge gibt, die sich am TV-L orientieren. Der TV-L ist ein tiefer Einschnitt: Zum einen wurde auch im Länderbereich der alte BAT abgelöst. Zum zweiten bekam die GEW die Zusage, erstmals in der deutschen Geschichte tarifliche Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte zu verhandeln.
 

ABC des TV-L

MIt dem Kleinen ABC des TV-L hat die GEW direkt nach dem Tarifabschluss 2006 kurz und verständlich die die wichtigsten Begriffe und die Systematik der Überleitung der Beschäftigten erläutert. Im August 2008 ist die zweite Auflage mit einigen Änderungen erschienen.  / mehr...


Entgeltordnung Schulen und Hochschulen
 
Fast drei Jahre nach Einführung des TV-L sollen nun auch die alten Eingruppierungsregelungen des BAT durch eine neue Entgeltordnung ersetzt werden. Dabei wird erstmals auch die Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen und Hochschulen tarifvertraglich geregelt. ebenso lang währt auch schon die Diskussion in der GEW um die Forderungen zur Eingruppierung. / mehr...


Regelungen im TV-L
 
Der Tarifvertrag für die Länder" (TV-L)" löst im Bereich der Bundesländer den alten BAT ab. Er orientiert sich eng an dem ein Jahr zuvor mit Bund und Kommunen abgeschlossenen "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)", weist aber als eigenständiger Tarifvertrag eine Reihe von Besonderheiten auf. / mehr...


Tarifabschluss 2009
 
Die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder steigen bis Ende 2010 im Schnitt um 5,8 Prozent. Das ist das Ergebnis der Tarifrunde 2009. Bei der Berechnung müssen allerdings viele verschiedene Komponenten berücksichtigt werden. / mehr...


VBL / Zusatzversorgung
 
Im Jahr 2001 wurde die Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst über die Zusatzversorgungskassen neu geregelt. Teile der Neuregelungen erklärte der Bundesgerichtshof für unzulässig und trug den Tarifvertragsparteien auf, sie zu Gunsten der Beschäftigten zu überarbeiten. / mehr...


03.03.2010  -  Lehrerbezahlung: Wer bietet mehr?

Immer wieder fragen Studierende und Lehramtsanwärter danach, in welchem Bundesland Lehrerinnen und Lehrer am besten bezahlt werden. Jetzt hat die GEW die entsprechenden Daten - gültig seit 1. März 2010 - gesammelt und übersichtlich zusammengefasst.  / mehr...


13.03.2009  -  Leistungsbezahlung im TV-L wieder abgeschafft

Mit dem Tarifabschluss vom 1. März 2009 wurde eine alte Forderung der GEW umgesetzt: Das "Leistungsentgelt", welches mit der Schaffung des TV-L auch im Länderbereich eingeführt worden war, wird wieder abgeschafft und das dafür reservierte Finanzvolumen wird in die Tabellenentgelte zurückgeführt.  / mehr...


16.02.2009  -  Strukturausgleich geltend machen!

Seit 1. November 2008 haben viele Beschäftigte der Länder Anspruch auf einen Strukturausgleich. Der Strukturausgleich ist eine monatliche Zahlung, die besondere Verluste aus der Umstellung auf den TV-Länder in pauschaler Form ausgleichen soll. Doch nicht alle Arbeitgeber zahlen! Damit keine Ansprüche verloren gehen, müssen Betroffene ihre Ansprüche fristgemäß geltend machen.  / mehr...


07.11.2008  -  GEW kritisiert forsa-Lehrerumfrage

Die Fragestellung einer Studie des Meinungsforschungsinstituts forsa, wonach sich die große Mehrheit aller Lehrkräfte eine stärker leistungsorientierte Bezahlung wünscht, ist nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft "eher interessengeleitet als an objektiven Tatsachen orientiert". Laut GEW ist die Umfrage zudem nicht repräsentativ.  / mehr...


01.11.2006  -  Weitere Tarifverträge treten zeitgleich in Kraft

Zusammen mit dem TV-L treten weitere, formal selbstständige Tarifverträge in Kraft. Der wichtigste dabei ist der Tarifvertrag für die Überleitung der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder). In diesem Vertrag ist festgelegt, wie die vorhandenen Beschäftigten vom alten in das neue Tarifrecht übergeleitet werden.  / mehr...


09.10.2006  -  Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung ausgehandelt. Der Tarifvertrag tritt unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung zum TV-L am 1. November 2006 in Kraft, d.h. nur dann, wenn Gewerkschaften und Bundesländer sich wie geplant auf das Inkrafttreten des Tarifvertrags für die Länder TV-L am 1.11.2006 verständigen.  / mehr...

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